Wird der Begriff Webinar mit der Schreibweise WEBINAR® ohne Zustimmung des Markeninhabers verwendet, kann diese Nutzung abgemahnt werden oder im schlimmsten Fall Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Es empfiehlt sich, die eigenen Webseiten zu durchforsten und den Begriff zu ändern. Nützliche Informationen und Vorschläge finden sie in diesem kurzen Beitrag.









