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Externe Inhalte DSGVO-konform anbieten? Nutzen Sie die Shariff Lösung!

Externe Inhalte DSGVO-konform anbieten? Nutzen Sie die Shariff Lösung!

Fremde Dienste wie z.B. Share-Buttons auf Webseiten einbinden und gleichzeitig dem Datenschutz entsprechen? Das gelingt Ihnen am besten mit Shariff: Wir stellen Ihnen die Lösung hier kurz vor.

Wo liegt das Problem?

Mit Plugins können Nutzer z.B. You Tube Videos liken oder Blogartikel auf praktische Weise teilen, ohne die Website verlassen zu müssen. 

Sie sind bei Website-Betreibern und Sozialen Plattformen sehr beliebt, denn durch das Teilen von Inhalten wird sowohl die Reichweite dieser Artikel erhöht, als auch Nutzerdaten an Soziale Netzwerke übermittelt.

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Für Nutzer sind reine Plugins allerdings von Nachteil: Bereits beim bloßen Aufruf einer Webseite mit solchen Plugins werden Daten an die Betreiber der Plattformen übermittelt. Nutzer werden weder darüber informiert, noch haben sie in die Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten eingewilligt.

Sie geben automatisch Informationen über z.B. IP-Adresse, Betriebssystem, den verwendeten Browser, die Sprache und mehr, preis.

Keine ungefragte Datenweitergabe in Deutschland

Der Websitebetreiber stellt der jeweiligen Plattform durch die Einbindung der Buttons aus datenschutzrechtlicher Sicht (DSGVO) die Nutzerdaten zur Verfügung. Er übermittelt im Grunde die Daten an Facebook & Co. 

Das ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Leser dieser Seite aktiv darin einwilligt. Da dies hier nicht erfüllt ist, hat eine Datenweitergabe an die Anbieter solcher Buttons und somit auch die Einbindung derartiger Buttons grundsätzlich zu unterbleiben.

Eine Einbindung von Plugins ist in Deutschland demnach nur dann möglich, wenn Websitebetreiber datenschutzkonforme Maßnahmen ergreifen. 

Datenschutzkonform, aber nicht ganz überzeugend: Die 2-Klick-Lösung

Auf einigen Webseiten findet sich die sogenannte 2-Klick-Lösung als Social-Plugin, die verhindert, dass ein unmittelbares Tracking der Nutzer stattfindet. 

Durch einen ersten Klick auf einen Toggle-Button wird dieser aktiviert. Erst durch einen weiteren Klick auf den Sharing-Button wird die gewünschte Funktion in Anspruch genommen. Sofern der Button also nicht aktiviert wird, findet kein Tracking statt.

Hier wird allerdings die Anzahl der Likes oder Shares bei einem inaktiven Button nicht angezeigt. Dadurch gehen gewünschte Interaktionseffekte verloren, die Nutzung der Buttons nimmt ab. 

Eine Weiterentwicklung: Die Shariff Lösung

Das Open-Source-Tool Shariff wurde von c’t und heise online entwickelt. Shariff stellt einen direkten Kontakt zwischen dem jeweiligen sozialen Netzwerk und dem Besucher her. Sobald der Besucher auf den Share-Button klickt, öffnet sich ein Pop-up Fenster. 

Hat der Leser z.B. den LinkedIn Button angeklickt, meldet er sich in dem Pop-up Fenster an (sofern er noch nicht angemeldet ist) und loggt sich ein. Dann erscheint ein Sharing Post, in dem Link und Titel zu sehen sind und kann den Inhalt teilen.

Shariff tritt hier also als Zwischeninstanz auf und bindet die Buttons indirekt ein: 

Der Server des Webseiten-Betreibers fragt die Zahl der Likes ab und nicht der Browser. Der Besucher bleibt anonym.

Die Vorteile sind:

  1. Die Anzahl der Likes und Shares wird in der Abbildung des Buttons angezeigt.
  2. Wird der Button nicht angeklickt, findet auch kein Nutzertracking statt.
  3. Es ist nur ein Klick nötig, keine zwei.
  4. Ein quelloffener Code bietet die technische Umsetzung beispielsweise als Social-Plugin für Ihr Content Management System (CMS).

Fazit

Eine der großen Herausforderungen bei der gewünschten Interaktion von und zwischen Nutzern bzw. Lesern ist die erhöhte Anforderung an den Datenschutz. Dabei muss das nicht sein. Die richtige Verwendung von Social Plugins gewährleistet Ihre Datensicherheit sowie die damit einhergehende Kundenzufriedenheit. Mit dem passenden Tool ist die DSGVO-konforme Verbreitung Ihrer Inhalte problemlos möglich. 

Haben Sie Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen zu Plugins, zur DSGVO oder generell zur Digitalisierung Ihrer Abteilungen Marketing, Vertrieb und Kundenservice haben – kein Problem! Wir freuen uns sehr, wenn LANGEundPFLANZ einen Beitrag dazu leisten kann, Ihnen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen in Ihrem Unternehmen wenigstens ein bisschen zu helfen.

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Themen: DSGVO