Ab dem 28. Juni 2025 ist es soweit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Nicht wenige Unternehmens-Websites müssen dann so entwickelt sein, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Diese digitale Barrierefreiheit – auch als Accessibility bezeichnet – stellt sicher, dass Websites für alle nutzbar sind, unabhängig von Behinderungen oder eingesetzten Hilfsmitteln. Für viele stellt sich jetzt die Frage: Wie lässt sich das in der Praxis umsetzen?