Die Datenschutzgrundverordnung stärkt in Sachen Datenschutz und Datensicherheit vor allem Betroffenenrechte. So sind Firmen gezwungen, vor der Datenverarbeitung explizit die Zustimmung der Betroffenen einzuholen. Tun Sie das nicht, können teure Unterlassungsklagen die Konsequenz sein. Das Opt-In Verfahren ist also keine Option, sondern die Regel. Bestmöglich sichern Sie sich jedoch mit dem Double-Opt-In Verfahren ab.