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Die DSGVO als Chance - ergreifen Sie sie!

Chance ergreifen

Die Umsetzung der DSGVO ist herausfordernd, zeit- und womöglich kostenintensiv. Außerdem können sich Strafen bei Verstößen gegen die Verordnung für viele Firmen existenzgefährdend auswirken. Unter Unternehmern herrscht deshalb noch immer häufig Missmut, wenn die Rede von der neuen Datenschutz-Grundverordnung ist. Oft sind negative Konsequenzen bei Nichtbefolgung die einzige Motivation zur Umsetzung. Dabei sind es gerade die Chancen der DSGVO, die Unternehmen zu ihrer Implementierung motivieren sollte.

Stärkung der Kundenbeziehung

Gerade im Inbound Marketing ist es wichtig, dem Kunden einen ständigen Mehrwert zu bieten, um ihn für sich zu gewinnen. Da mit der DSGVO die Richtlinien verschärft werden, Daten von möglichen Kunden zu generieren, muss dieser Mehrwert nun noch größer sein. Die Arbeit von Marketern wird also erschwert, weshalb diese im Umkehrschluss die erfolgreiche Kommunikation noch mehr wertschätzen und so dem Kunden möglicherweise mehr Aufmerksamkeit als vorher entgegenbringen. Das Resultat: eine gestärkte Kundenbeziehung und qualifiziertere Leads!

Höhere Qualität im Marketing

Durch die DSGVO kann nicht nur die Wertschätzung eines Kundenkontakts gestärkt und damit die Kundenbeziehung verbessert werden, auch ein qualitativeres Marketing kann die Folge der Implementierung sein. Denn Maßnahmen ohne die Forderung der Einwilligung zur Datennutzung sind ab Mai nicht mehr rechtskonform. Marketer sind also gezwungen, ihr Marketing so qualitativ hochwertig zu gestalten, dass potentielle Kunden für diesen Mehrwert gerne ihre Daten preisgeben.

Tipp: Mit unserer DSGVO Checkliste können Sie sich einen Überblick über die Anforderungen der Datenschutz Grundverordnung verschaffen:

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Mehr Transparenz zwischen Kunden und Unternehmen

Zentrales Ziel der DSGVO ist die Stärkung der Betroffenenrechte, weshalb sie die vollkommene Transparenz bei der Datenspeicherung und -verarbeitung voraussetzt. Verbraucher werden somit zukünftig genau über die Gründe informiert, warum ihre Daten erfasst werden und weshalb das vor allem für sie selbst sinnvoll ist. Denn durch die Daten wird eine Personalisierung der Angebote ermöglicht, die für Kunden und Unternehmen gleichermaßen gewinnbringend ist. Offenheit über die Beweggründe Ihrer Firma, persönliche Daten zu verarbeiten, stärkt das Vertrauen und trägt maßgeblich zur Bereitschaft der Internetnutzer bei, Ihnen ihre Daten zu überlassen. Und nicht nur das Vertrauen der Kunden wird sich verbessern, auch Partner und Mitarbeiter reagieren sicherlich positiv auf die neue Transparenz. Denn gerade im Hinblick auf die Digitalisierung ist der Datenschutz ein unumgängliches Thema geworden.

Endlich den Durchblick

Zahlreiche Unternehmen sind in der Digitalisierung und damit der digitalen Datenspeicherung angekommen. Viele dieser Firmen bestehen jedoch schon etliche Jahre und haben Daten an den verschiedensten Stellen gespeichert. Daten können sowohl in privaten als auch in Cloud-Lösungen abgelegt werden, wodurch oftmals unklar ist, welche personenbezogenen Daten vorhanden sind und wo sich diese befinden. Auch organisches Wachstum und die resultierende Zusammenführung von Datenbanken, Betriebssystemen und Anwendungen trägt zu der Unübersichtlichkeit der vorhandenen Daten bei. Um die DSGVO ganzheitlich in Ihr Unternehmen implementieren zu können, müssen Sie daher alle Daten sichten und vereinheitlichen. Aus dieser “Aufräumaktion” kann dabei wertvolles Wissen entstehen, wie Kosteneinsparpotenziale oder Risiken und Chancen in einzelnen Geschäftsbereichen zu identifizieren.

Ganzheitliche Daten-Management-Lösung

Der Umgang mit unstrukturierten Daten lässt sich mit der Einführung einer ganzheitlichen Daten-Management-Lösung deutlich vereinfachen. Es sollte darauf geachtet werden, dass es sich sowohl in einer On-Premises-Software (bei Ihnen vor Ort gehostet) als auch im Cloud-Modell betreiben lassen. Die Daten aus allen möglichen Quellen, wie bereits bestehenden Datenbanken, E-Mails, digitalen Dokumenten oder der Interaktion auf Social Media werden ausgewertet und kategorisiert. So sind sie jederzeit im Handumdrehen auffindbar. Das ist vor allem dann notwendig, wenn ein Lead oder Kunde seine Daten einsehen, ändern oder von seinem “Recht auf Vergessen” gebrauch machen möchte Aber auch in allen anderen Unternehmensprozessen, die mit der Verarbeitung von Daten in Verbindung stehen, profitiert das Unternehmen von der ganzheitlichen Lösung für die Informationsverwaltung, dem sogenannten Single Point of Truth.

Informationssicherheits-Management-System

Die Akkumulation aller gespeicherten Daten sollte von der Einführung eines Informationssicherheits-Management-System begleitet werden. Dieses soll mittels der Definition konkreter Verfahren und Regeln die Datensicherheit in Unternehmen gewährleisten und stetig verbessern. Federführend ist dabei ein Datenschutzbeauftragte, dem dieses System anschließend auch die Übersicht über laufende Verarbeitungsprozesse und damit die datenschutzrechtliche Prüfung ermöglicht. Auch bei der Forderung der Offenlegung aller Vorgänge durch die Aufsichtsbehörde für Datenschutz ist ein Unternehmen mit Hilfe eines solchen Systems bestens vorbereitet und kann so Strafen aus dem Weg gehen. Backdoor-Lösungen sind durch die DSGVO komplett ausgeschlossen, wodurch europäische Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil erhalten.

Fazit

Die DSGVO mag momentan noch eine Herausforderung darstellen, Sie sollten sie allerdings mit Freude annehmen. Denn die präsentierten Chancen sind die Mühe allemal wert. Und dass Sie neben den gewonnenen Wettbewerbsvorteilen die möglichen Konsequenzen des Nichtbefolgens der DSGVO umgehen, ist natürlich ein nicht ganz unwichtiger Bonus.

Beratung Umsetzung DSGVO

 

Rechtlicher Hinweis:

Diese rechtlichen Informationen sind nicht zu verwechseln mit einer rechtlichen Beratung, bei der ein Rechtsanwalt das geltende Recht auf Ihre spezifischen Umstände anwendet. Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Sie bei Beratungsbedarf über Ihre Auslegung dieser Informationen oder über deren Richtigkeit und Vollständigkeit einen Rechtsanwalt hinzuziehen sollten. Sie dürfen sich demnach auf dieses Dokument weder als Rechtsberatung stützen noch als Empfehlung für eine bestimmte Auslegung geltenden Rechts.

 

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Themen: DSGVO