Nach technischer und rechtlicher Analyse fordert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz, kurz ULD, alle Stellen in Schleswig-Holstein dazu auf ihre Fanpages bei dem sozialen Netzwerk Facebook zu löschen sowie die Social-Plugins, zum Beispiel den “Gefällt-mir”-Button von allen ihren Webseiten zu entfernen.
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Das ULD kam nach einer eingehenden Überprüfung zu dem Urteil das die oben genannten Angebote, die Fanpage und die Social-Plugins, gegen das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen (BDSG). Bei einer Nutzung dieser Dienste erfolgt eine automatische Weitergabe von Daten in die USA. Diese werden dort analysiert und der Betreiber der Seite beziehungsweise des Plugins erhält Informationen über die Nutzung des Angebotes, die sogenannte Reichweitenanalyse. Umfassende Profile über die Nutzer können auf diese Weise angelegt werden. Dies verstößt gehen deutsches und europäisches Datenschutzrecht, zumal den Nutzern kein Wahlrecht zugestanden wird und sie in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien nicht ausreichend informiert werden.
Alle Webseitenbetreiber aus Schleswig-Holstein, so das ULD, sollen umgehend die Datenweitergabe an Facebook in den USA stoppen. Werden die entsprechenden Dienste nicht bis spätestens Ende September 2011 deaktiviert, leitet das ULD weitere Schritte ein. Die maximale Bußgeldhöhe bei Verstößen gegen das TMG beträgt 50.000 Euro, allerdings werden die Behörden nicht den vollen Rahmen ausschöpfen. Angedacht sind Strafen im vierstelligen Bereich.
Trotz der Androhung von hohen Bußgeldern, sollten Seitenbetreiber aus Schleswig-Holstein zuerst einen kühlen Kopf bewahren und die Lage bis Ende September genau verfolgen. Auf dem LANGEundPFLANZ Blog informieren wir Sie gerne über neue Entwicklungen.