Noch immer schwebt das Damoklesschwert über den Facebook Social Plugins und den Fanpages, die das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) für rechtswidrig erklärt. Wir berichteten bereits in unseren Artikeln vom 25. August und 30. August darüber. Nun wirft der Anwalt Niko Härting der Datenschutzbehörde vor, eine verfassungswidrige Einschüchterungskampagne zu betreiben.
Dieser Artikel ist nicht mehr aktuell.
Haben Sie Interesse an Themen wie Digitalisierung, Website Building und Inbound Marketing? Dann schauen Sie sich doch mal in unserem Inbound Marketing Blog um. Hier erhalten Sie wöchentlich neue Informationen und interessante Insights rund um Online Marketing, digitale Konzepte und passende Weblösungen.
Das "Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein" scheint bei seinem Vorgehen zu vergessen, dass es eine Behörde ist.”, so der Anwalt in einem Artikel der FAZ. Denn allgemein gilt: Behörden sind an das Recht und Gesetz gebunden. Das Bundesverfassungsgericht setzte vor rund neun Jahren der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit Grenzen. Damals, im sogenannten Glykolwein-Skandal, gab die Bundesregierung eine Liste heraus, die alle Weine, in denen Diethylenglykol gefunden wurde, aufzählte und deren Abfüller benannte. Damit griff die Regierung in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit ein, die aber durch das Grundgesetz geschützt ist. Die Richter des Karlsruher Verfassungsgerichtes stellten klar, dass Öffentlichkeitsarbeit nicht dazu dienen darf, die Bindung von Behörden an Recht und Gesetz zu umgehen. Wenn das ULD also in einer Kampagne zur Löschung der Facebook Fanseiten und Social Plugins aufruft und damit ganz klar einschüchtern will, so ist dies verfassungswidrig. Der richtige Weg wäre beispielsweise das Ausstellen von Bußgeldbescheiden und Untersagungsverfügungen, wenn tatsächlich begründete Datenschutzverletzungen vorliegen. Gegen diese kann dann auch gerichtlich vorgegangen werden. Denn schlussendlich entscheiden die Richter wie die Gesetze auszulegen sind und nicht eine einzelne Behörde. Wenn Sie erfahren wollen, wie es in diesem Fall weitergeht, dann abonnieren Sie doch unseren Blog. Wir halten Sie auf dem Laufenden!