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Recht so! Was auf Facebook verboten ist.

Recht so! Was auf Facebook verboten ist.Heute beschäftigen wir uns mit einem wichtigen, aber oft vernachlässigten Thema auf Facebook: dem Recht. Was wirklich legal oder illegal ist, wissen die wenigsten. Wer sich aber vor teuren Abmahnungen schützen will, sollte sich auskennen. Daher haben wir einige Rechtsirrtümer für Sie aufgedeckt.

Das Aushängeschild einer Fanseite ist das Titelbild. Warum sollte man hier also nicht schon einen “Call-to-Action” einbauen oder Kaufanreize für die eigenen Produkte präsentieren? Facebook lehnt dieses Verhalten aber rigoros ab und verweist darauf, dass Werbung nur in bestimmten Bereichen der Plattform erlaubt ist. Bei diesen bestimmten Bereichen handelt es sich um Werbeanzeigen, die eigene Chronik oder um einzelne Reiter. Deshalb sollte man bei Titelbildern unbedingt auf Aufforderungen sowie Preisangaben verzichten bzw. Informationen zum Kauf von Produkten nicht aufführen. Zudem darf das Titelbild keine konkreten Kontaktinformationen, wie die Anschrift oder die URL zur Website, enthalten. Klassische Werbung, wie wir sie von Printanzeigen kennen, ist also Tabu.

Allerdings gibt es noch eine weitere Gefahr, die unter anderem auch das Titelbild betreffen kann. Bilder aus (Micro-)Stockarchiven werden gerne verwendet, da sie sofort verfügbar sind und man für relativ wenig Geld akzeptable Fotos erhält. Außerdem sollte man sie ja auch auf Facebook verwenden können, immerhin hat man für die Nutzung bezahlt? Leider kommt es in einigen Fällen dann doch zu Abmahnungen seitens der Archive oder der Urheber. Oftmals erhält man nämlich nur eine Lizenz zur eigenen Nutzung. Facebook aber lässt sich von Ihnen die Nutzungsrechte von eingestelltem Content (das umschließt auch Bilder) automatisch einräumen. Dieses Weitergeben von Lizenzen bzw. Nutzungsrechten an Dritte (in diesem Fall Facebook) ist dann nicht legal. Bevor man also Bilder einstellt, muss man immer gewissenhaft die Bedingungen/die AGB/die FAQ des (Micro-)Stockarchivs prüfen.

Wenn endlich alle Bilder passen, sollte man Facebook auch dafür Nutzen, wofür es gedacht ist: zur Kommunikation. Warum also nicht ein paar Firmennachrichten über das private Profil an potentielle Kunden versenden? Schließlich kann so niemand mehr Angebote oder Unternehmensnews verpassen. Ungefragt Werbenachrichten an User zu verschicken ist jedoch nicht erlaubt, denn diese müssten erst ihre Einwilligung dafür abgeben (ähnlich wie bei E-Mail-Newslettern). Seitenbetreiber sollten also mit dem Versand von werblichen Nachrichten an Privatpersonen vorsichtig sein und nur auf Anfragen von Usern antworten. Falls ein Nutzer eine Anfrage auf der Chronik stellt, kann man ihn auch fragen, ob man das nicht über eine private Nachricht besprechen sollte. Kurz gesagt: nicht eigenmächtig bzw. ohne Einwilligung eine Person “werblich” anschreiben. Was Werbung ist, ist allerdings wiederum ein weites Feld.

Wie Sie sich noch gegen andere Rechtsirrtümer auf Facebook schützen, erfahren Sie in unserem zweiten Teil von “Recht so!”. Wenn Sie noch Wünsche, Fragen oder Anregungen haben, schreiben Sie uns einen Kommentar. Wir freuen uns.

Disclaimer: dieser Artikel stellt natürlich keine Rechtsberatung dar.

 

Themen: Social Media Marketing Facebook