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Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen DSGVO konform umsetzen

Geschrieben von Carsten Lange | 8.10.2019

Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen ist nicht nur eine technische Aufgabe, sondern eine umfassende Managementaufgabe. Es reicht nicht aus, einfach alle Dokumente digital zur Verfügung zu stellen. Es geht darum, Geschäfts- und Kundenprozesse zu überprüfen, Arbeitsabläufe zu koordinieren und vorhandene Software zu optimieren. Auch geht es darum, Datenschutzbestimmungen dauerhaft einzuhalten und Kundendaten umfassender als bisher zu analysieren. Lesen Sie in diesem Blogartikel, welche Anforderungen es gibt und erfahren Sie mehr zu passenden Software-Lösungen.

Digitalisierte Prozesse müssen den branchenspezifischen Vorschriften sowie der Gesetzgebung gerecht werden. Denn nur so können Unternehmen sicherstellen, dass die Daten Ihrer Kunden und Geschäftspartner sicher und geschützt sind. Ein wichtiger Teil dieser Vorschriften ist die EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), welche 2018 in Kraft getreten ist und den Schutz der Rechte der Nutzer verbessern soll. 

Im Grunde geschieht mit der Digitalisierung von Geschäftsprozessen das, was für Kunden möglich und für Unternehmer nötig ist – das sind Vorteile für beide Seiten. In diesem Artikel fokussieren wir die Bereiche Marketing, Sales und Service.

Herausforderungen bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen meistern

Zwei wesentliche Fragestellungen beeinflussen die Digitalisierung der Geschäftsprozesse:

  • Wie werden Sie den Anforderungen an den Datenschutz gerecht?
  • Wie finden und implementieren Sie die passende Software für die Digitalisierung?

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Digitalisierung von Unternehmen haben – nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf! Wir freuen uns auf Sie. 

DSGVO-konform? Anforderungen an den Datenschutz

Um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die Einwilligung der betroffenen Personen haben, bevor sie deren personenbezogene Daten verarbeiten. Große wie kleine Unternehmen müssen ihren Kontakten jederzeit Auskunft darüber geben können, welche Daten sie von ihnen speichern und wie lange sie das tun. Durch eine umfassende Digitalisierung von Geschäftsprozessen können Unternehmen nicht nur die Anforderungen der DSGVO erfüllen, sondern auch die Kundenzufriedenheit erhöhen und das Vertrauen in ihr Unternehmen stärken.

So geht mit der Digitalisierung von Prozessen auch die Thematik des Datenschutzes einher. Die 2018 in Kraft getretene EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) ist mit dem Anspruch angetreten, den Datenschutz angesichts der Herausforderungen der technischen Entwicklung zu modernisieren und den Schutz der Rechte der Nutzer zu verbessern. 

Zu diesem Schutz zählt ein generelles Verbot der Datenverarbeitung: Nur wenn die betroffene Person bzw. Ihr Kontakt ihre Einwilligung gegeben hat, dürfen Sie personenbezogene Daten verarbeiten. 

  • Holen Sie die Einwilligung eines jeden “Kontaktwilligen” ein, um Daten rechtmäßig verarbeiten zu dürfen.

Überdies ermöglichen es die Regeln der DSGVO Ihren Kontakten genau zu bestimmen, wie viel sie mit Ihnen kommunizieren möchten.

  • So bekommen Sie einen genauen Überblick, wer tatsächliches Interesse an Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung hat.

Sie müssen laut DSGVO für jeden Kontakt eine Rechtsgrundlage vorliegen haben, um personenbezogene Daten auch verarbeiten zu dürfen 

  • Genau das möchten Sie doch: qualifizierte Kontakte etablieren und Ihre E-Mail-Zustellbarkeit verbessern – Kontakte sollen potentielle und bestehende Kunden oder andere Interessensgruppen sein. Nichts anderes.

Die DSGVO verlangt eine höhere Transparenz im Umgang mit Daten und verpflichtet Sie, Ihren Kontakten jederzeit Auskunft darüber geben zu können, welche Daten Sie von ihnen gespeichert haben und wie lange Sie das tun. 

  • Mehr Transparenz führt zu mehr Vertrauen und wertvolleren Geschäftsbeziehungen.

Die DSGVO enthält das “Recht auf Vergessenwerden”

  • Damit pflegen Sie Ihre Datenbank und halten sie auf den neuesten Stand. 

All diese Aspekte verdeutlichen, dass die DSGVO für Nutzer und Unternehmen als Chance wahrgenommen werden kann. Denn heutzutage geht es nicht mehr nur darum, was Sie kaufen oder verkaufen, sondern auch darum, wie Sie das tun. 

Auch müssen kundenzentrierte Unternehmen nicht mehr von der Digitalisierung überzeugt werden. Es geht vielmehr darum, wie eine umfassende datenschutzgerechte Digitalisierung dauerhaft zu meistern ist.  

Die passende Software für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen finden

Immer noch nutzen Unternehmen mehrere Software Tools, die jeweils einen bestimmten Bereich ihrer Tätigkeiten abdecken. Die Anforderungen an den Datenschutz können kaum eingehalten werden, E-Mail-Software, CMS und CRM Systeme sind nur selten voll miteinander integriert, Listen werden separat erstellt und es werden Excel-Tabellen genutzt, um den Überblick zu behalten. Das ist fehleranfällig und zeitraubend. 

Unsere Empfehlung? Eine Software, die gleichzeitig und nahtlos Aufgaben für Marketing, Vertrieb und Kundenservice abdeckt. Sie konzentriert sich auf relevante Kontakte und lässt durch umfassende und übersichtliche Analysen den Beitrag Ihres Marketings zum Unternehmenserfolg erkennen. Außerdem sind die generierten Daten in Echtzeit mess- und analysierbar.

Auch raten wir Unternehmen, sich in diesem Zusammenhang mit einer Inbound Software auseinander zu setzen. Beim Inbound Marketing geht es darum, Ihr Unternehmen mit Hilfe von relevanten und nützlichen Inhalten für Ihre Wunschkunden sichtbar zu machen und sich im weiten Web als Experte für Fachfragen zu etablieren. Mit Inbound bieten Sie Ihren potentiellen und bestehenden Kunden über die gesamte Customer Journey hinweg einen Mehrwert. Gleichzeitig machen Sie Ihr Unternehmen fit in Bezug auf digitales Marketing

Die stärksten Vorteile einer Inbound Marketing Software sind:

  • Ihr Marketing zur Kundenentwicklung und Lead Generierung kann in Echtzeit analysiert und gesteuert werden
  • Analyseberichte sind umfassend und konsequent kundenzentriert
  • die Steuerung aller Marketing Funktionen ist “All-in-One”
  • die Kosten sind planbar, transparent und auf lange Sicht günstiger als die Nutzung mehrerer Systeme gleichzeitig
  • eine nahtlose Integration der Software über API-Schnittstellen ist möglich
  • die Inbound Software ist cloud-basiert und somit schnell und von überall aus einsatzbereit 

HubSpot bietet diese Vorteile einer Inbound Marketing Software und wird darüber hinaus der EU Datenschutz Grundverordnung gerecht. Als einer der führenden Inbound Marketing Software Anbieter arbeitete HubSpot seit 2016 an der Implementierung der Regelungen für Datenschutz und ist mittlerweile zu 100% DSGVO-konform.

Die HubSpot-Plattform unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung von Vorschriften bzw. der Compliance. 

Warum testen Sie HubSpot nicht einfach für einen Monat kostenlos? So können Sie sich selbst von einem ganzheitlichen, auf Kunden fokussiertes und DSGVO-konformen Marketing überzeugen.

Fazit

Eine der großen Herausforderungen der Digitalisierung von Geschäftsprozessen ist laut einer Umfrage die erhöhte Anforderung an den Datenschutz. Dabei muss das nicht sein. Die richtige Digitalisierung von Marketing, Sales und Service erhöht Ihre Datensicherheit sowie die damit einhergehende Kundenzufriedenheit. Mit der passenden Software ist das komfortabel und DSGVO-konform möglich. 

Haben Sie Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen zu DSGVO oder generell zur Digitalisierung Ihrer Abteilungen Marketing, Vertrieb und Kundenservice haben – kein Problem! Wir freuen uns sehr, wenn LANGEundPFLANZ einen Beitrag dazu leisten kann, Ihnen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen wenigstens ein bisschen zu helfen.

Deshalb bieten wir Unternehmen, die im B2B Bereich tätig sind und mehr als 10 Mitarbeiter haben, bis zu 1 Stunde kostenfreie Beratung an. Buchen Sie sich einfach einen Termin in unserem Kalender und wir rufen Sie an:

 

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Diese rechtlichen Informationen sind nicht zu verwechseln mit einer rechtlichen Beratung, bei der ein Rechtsanwalt das geltende Recht auf Ihre spezifischen Umstände anwendet. Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Sie bei Beratungsbedarf über Ihre Auslegung dieser Informationen oder über deren Richtigkeit und Vollständigkeit einen Rechtsanwalt hinzuziehen sollten. Sie dürfen sich demnach auf dieses Dokument weder als Rechtsberatung stützen noch als Empfehlung für eine bestimmte Auslegung geltenden Rechts.

 

 

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